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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues von der EU zu Themen der Luftfahrt: EU schafft mehr Preistransparenz



Thomas
11.7.2007, 9:16
Am gestrigen Dienstag hat die EU-Kommission die Einleitung von förmlichen Prüfverfahren gegen mehrere deutsche Flughäfen verkündet. Betroffen sind die Flughäfen Schönefeld, Dortmund und Lübeck.

Hinsichtlich des Flughafens Schönefeld konzentriert sich die Untersuchung auf vier Fragen. Im Mittelpunkt steht dabei der Exklusivpachtvertrag der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH mit easyJet über die Nutzung von Terminal B des Flughafens Schönefeld ein. Die Kommission bezweifelt, ob der von easyJet gezahlte Pachtzins dem Marktwert des Terminals entspricht, vor allem da dem Abschluss des Vertrags keine öffentliche Ausschreibung vorausging.

Mehr dazu hier (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/1050&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en).

In Dortmund geht es um die Frage möglicher staatlicher Beihilfen, u.a. durch eine Quersubventionierung der Betriebsverluste am Flughafen Dortmund durch Betriebsgewinne der von der öffentlichen Hand betriebenen Stadtwerke Dortmund AG. Mehr dazu hier (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/1051&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en).

Schließlich stehen auch beim Flughafen Lübeck vier Themen im Mittelpunkt, u.a. auch der Zehnjahresvertrag mit Ryanair. Mehr dazu hier (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/1052&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en).

Thomas
11.7.2007, 20:27
Das wird einige Airlines weniger erfreuen:

Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, dass Passagiere künftig bereits von Beginn an während der Buchung über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben informiert werden müssen. Auf diese Weise will das EP für mehr Preistransparenz bei Flugtickets sorgen und missverständlichen Preisauskünften entgegentreten. Bislang werden Flugpreise vielfach ohne Angaben diverser Kostenfaktoren veröffentlicht.

Das EP nahm heute Stellung zum Vorschlag der Kommission, mit dem das "dritte Liberalisierungspaket" zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftverkehrs-Binnenmarktes aus dem Jahr 1992 zusammengefasst, vereinfacht und teilweise überarbeitet werden soll. Die neue Verordnung regelt u.a. die finanziellen Bedingungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung, Leasing, Aussetzung und Widerruf von Betriebsgenehmigungen, Preistransparenz und Nichtdiskriminierung sowie auch die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen.

Mehr Preistransparenz bei Flugtickets- Keine missverständlichen Preisauskünfte mehr

Die Abgeordneten wollen der Praxis falscher Lockangebote und missverständlicher Preisauskünfte entgegentreten. Verhindert werden sollen scheinbar billige Angebote, die sich im Nachhinein doch als deutlich teurer als angekündigt herausstellen. "Die in jedweder Form - einschließlich im Internet - veröffentlichten Flugpreise, die direkt oder indirekt an die Reisenden gerichtet sind, müssen alle zur Zeit der Veröffentlichung bekannten anwendbaren Steuern, obligatorischen Gebühren, Aufschläge und Entgelte beinhalten", so das EP.

Passagiere erhalten künftig eine vollständige Aufschlüsselung aller Steuern, Gebühren und Abgaben, die zum Preis des Flugscheins hinzugerechnet werden. Hierbei handelt es sich um staatliche Steuern sowie Gebühren, Abgaben, Entgelte und sonstige Kosten zugunsten der Fluggesellschaften oder der Flughafenbetreiber.

Quelle: Europäisches Parlament (http://www.europarl.de/presse/pressemitteilungen/quartal2007_3/PM_070711_1b)

Thomas
27.7.2007, 11:38
Gestern sind die ersten Vorschriften einer EU-Verordnung in Kraft getreten, die behinderten oder älteren Menschen bei Flügen von Flughäfen der Europäischen Union die gleichen Zugangsbedingungen garantieren wie allen anderen Flugreisenden.Die Verordnung verbietet nunmehr Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern bei Flügen von einem Flughafen der EU, die Buchung und Beförderung von Fluggästen aufgrund einer eingeschränkten Mobilität zu verweigern. Einzige Ausnahme von dieser Vorschrift besteht dann, wenn ausreichend begründete Sicherheitsgründe vorliegen. Hiermit soll den – meist unbeabsichtigten – Diskriminierungen ein Ende gemacht werden.

Ab dem 26. Juli 2008 müssen die Flughäfen darüber hinaus Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmte spezifische Dienstleistungen anbieten. Außerdem müssen ab dem gleichen Tag bei Flügen, die in der EU beginnen, müssen die Fluggesellschaften bestimmte Dienstleistungen kostenlos anbieten, wie die Beförderung von Rollstühlen oder von Blindenhunden.

Die Details findet man hier (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/1173&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en).

Thomas
12.3.2008, 7:50
Aufgrund einer Beschwerde hat die Europäische Kommission heute beschlossen, ein förmliches Prüfverfahren bezüglich einer Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen am Flughafen Bratislava einzuleiten, mit der angeblich Ryanair bevorzugt wird. Durch den Beschluss der Kommission wird der Flughafen auch verpflichtet, eine Ausfertigung der Vereinbarung vorzulegen, was bislang abgelehnt wurde. Da die Kommission keine Einsicht in dieses Dokument erhielt, hat sie auf der Grundlage der vom Beschwerdeführer gemachten Angaben Zweifel an der Vereinbarkeit der Vereinbarung mit den gemeinschaftlichen Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Laut Angaben des Beschwerdeführers berechnet der Flughafen Bratislava Ryanair auf der Grundlage der Vereinbarung ermäßigte Flughafenentgelte für bestehende Verbindungen und neue Linienflüge. Die Vereinbarung wurde angeblich im Dezember 2005 für eine Laufzeit bis 2016 geschlossen. Die Ermäßigung könnte bis zu 31 % für bestehende Verbindungen und 48 % je Flug für neue Linienflüge betragen.

Quelle (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/429&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en)

Thomas
10.7.2008, 19:10
Einige Low Cost-Fluggesellschaften wird dies weniger freuen:

Das Europäische Parlament hat gestern in Straßburg die Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die (Low Cost-)Fluggesellschaften zu mehr Preistransparenz bei Flugtickets verpflichtet. Falsche Lockangebote oder missverständliche Preisauskünfte sollen damit verhindert werden. Entgegen der bisher vielfach geübten Praxis muss daher der vom Passagier zu zahlende Endpreis inklusive aller Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte stets ausgewiesen werden. Darüber hinaus sind sog. „fakultative Zusatzkosten“ z.B. für die Mitnahme eines zusätzlichen Gepäckstücks auf eindeutige Weise zu Beginn eines jeden Buchungsvorgangs mitgeteilt werden.

Schließlich darf die Fluggesellschaft nicht automatisch Zusatzleistungen wie z.B. Reiserücktrittskosten zum Flugticket hinzufügen. Die Passagiere, die solche Zusatzleistungen wünschen, werden dies künftig durch ein Kreuz im entsprechenden Formular eindeutig zum Ausdruck bringen müssen.

Thomas
3.12.2008, 10:31
Zwar ist die Verordnung für mehr Preistransparenz mittlerweile in Kraft getreten, jedoch sollen Verstöße der Fluggesellschaften erst ab Mai 2009 mit Bußgeldern bestraft werden.

Quelle (http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,594045,00.html)

Thomas
28.1.2009, 8:59
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat nach eigener Darstellung gegen neun Fluggesellschaften Mahnverfahren eingeleitet, da diese nach Auffassung der Verbraucherschützer die seit November 2008 geltende EU-Verordnung 1008/2008 hinsichtlich der Preisdarstellung noch nicht umgesetzt haben. TUIfly, Condor, Easyjet und Germanwings sollen ihre Internetauftritte zwischenzeitlich (teilweise) geändert haben bzw. eine Änderung bis Ende März angekündigt haben. Im Übrigen kündigten die Verbraucherschützer Klagen gegen die Fluggesellschaften an, die auf die Mahnverfahren nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren werden.